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Insolvenz als Ultimo Ratio

Der Spruch aus Volkes Munde „ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich‘s völlig ungeniert“ muss von jemandem stammen, der keine Ahnung von einem Leben in einer Insolvenz hatte. Tatsächlich stammt der Begriff Ultimo Ratio aus dem Dreißigjährigen Krieg. Kardinal Richelieu ließ auf die Geschützrohre die Formel gießen: „Ultima ratio regum“ („das letzte Mittel der Könige“).Schulden

Die Insolvenz ist für Privatpersonen und Unternehmen ein Ausweg, wenn einem gar nichts anderes mehr einfällt. Ich zeige dir sämtliche Möglichkeiten und die Für und Wider aus meiner Sicht auf, wobei ich dir am Ende des Kapitels Lösungen aufzeige, die eine praktikable Variante sein können. Ein Insolvenzverfahren kann eingeleitet werden, wenn Forderungen nicht mehr erfüllt werden können, bereits die Gefahr droht, dass Forderungen nicht beglichen werden können oder Überschuldung eingetreten ist. Seit der Novellierung im Jahr 1999 unterscheidet das deutsche Insolvenzrecht zwischen der Regelinsolvenz und der Privatinsolvenz. Die Regelinsolvenz greift bei juristischen Personen, z.B. GmbH’s, und Selbstständigen, die Privatinsolvenz dagegen bei den nicht Selbstständigen.

Immer dann, wenn Verbrauchern oder Firmen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht, sollte zuerst eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht werden. Dadurch vermeiden Gläubiger und Schuldner teure Gerichtskosten. Sollte bei Verbrauchern nach 6 Monaten noch keine außergerichtliche Einigung gelingen, wird das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet. Juristische Personen müssen dagegen sofort Insolvenz beantragen, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt oder droht. In Deutschland ist Insolvenzverschleppung – verspätetes Melden einer Insolvenz – eine Straftat.

Von entscheidender Bedeutung ist dabei, ob überhaupt und wenn ja, wann eine sog. Insolvenzreife eingetreten ist. Dabei ist zunächst mit Blick auf den Gesetzestext der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO zu unterscheiden, ob nur eine straflose Zahlungsstockung oder bereits eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bei fehlender Fortführungsprognose eingetreten ist.

Weiter ist bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die drei Wochenfrist für die Stellung des Insolvenzantrags zu beachten. Dabei handelt es sich um eine Höchstfrist, d. h. spätestens innerhalb von drei Wochen ist der Antrag zu stellen.

Für juristische Personen und Selbstständige müssen als Insolvenzvorbedingung mehr als 19 Gläubiger vorhanden sein. Hinzu müssen offene Verpflichtungen aus Arbeitsverhältnissen kommen, das heißt, Löhne wurden nicht mehr gezahlt, Sozialabgaben und Steuern zurückbehalten..zur Bestellung

 

Verlag:
Kastner AG
1. Auflage
1. September 2019

ISBN-13: 978-3945296783

Preis: 14,90 EUR

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