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Einkünfte absichern
Damit zahlungsunfähige Schuldner, von der Gesellschaft nicht völlig isoliert sind, trat am 1. Juli 2010 das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft. Der Gesetzgeber hat für den ohnehin verzweifelten und hilflosen Schuldner mit dem § 850k ZPO ein Gesetz zu dessen Schutz erlassen, das die Eröffnung eines pfändungssicheren Kontos, genannt P-Konto bei allen Banken, Sparkassen und Volks-/Raiffeisenbanken auf Antrag unter klaren Vorgaben ermöglicht, da Giro-, Spar- und sonstige Bankkonten in voller Höhe pfändbar sind.
Der Pfändungsschutz verfolgt das grundrechtlich gebotene Ziel, Schuldnerinnen und Schuldnern in der Zwangsvollstreckung ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Von diesem pfändungsfreien Konto ist es Gläubigern nicht möglich, Guthaben, Einkommen oder Sozialleistungen zu pfänden. Das P-Konto ist auch von der Art des Einkommens völlig unabhängig.
Das Gesetz bestimmt, dass du als Kontoinhaber eines bestehenden Girokontos bei deiner Bank Anspruch hast, dass dieses „zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages“ in ein P-Konto umgewandelt wird. Falls du jedoch ein P-Konto bei einer anderen Bank als Neukunde eröffnen möchtest musst du mit einer Absage rechnen. Banken sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Neukunden ein P-Konto zu eröffnen und reißen sich auch nicht sonderlich darum. Aber man kann auch ein P-Konto über das Internet eröffnen und das klappt wunderbar.
Deine Bank braucht dir für das pfändungssichere Konto kein neues Girokonto einrichten. Du behältst Dein bisheriges Girokonto inklusive der Kontonummer und kannst weiterhin am elektronischen Zahlungsverkehr teilnehmen. Auch auf der Girocard findet sich kein Vermerk, dass es sich bei deinem Girokonto um ein P-Konto handelt. Die Kontoführungsgebühren sind in der Regel dieselben.
Pfändungssicher heißt, dass kein Geld von deinem Konto gepfändet werden kann, dass unter den monatlichen Grundfreibetrag fällt. Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist übrigens auch noch nach erfolgter Kontopfändung möglich. Wird dein Girokonto gepfändet, hast du 4 Wochen für die Umwandlung Zeit. Es muss auf dich persönlich lauten und darf kein Gemeinschaftskonto sein..
Verlag:
Kastner AG
1. Auflage
1. September 2019
ISBN-13: 978-3945296783
Preis: 14,90 EUR